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20
Januar
Deutsches Steuerrecht
Eben, Tagesschau: "Holger Pfahl hat 3,8 Millionen Mark Schmiergeld erhalten und nicht ordnungsgemäß versteuert." Ich bin da wirklich kein Experte, aber kann man Schmiergeld wirklich ordnungsgemäß versteuern?
§ 22 EStG
Natürlich, Schmiergelder werden nach § 22 Nr. 3 EStG als "sontige Einnahmen" versteuert. Interessant ist auch ein Urteil des BFH vom 26.01.2000 mit dem Aktenzeichen IX R 87/95: Die Rückzahlung des Schmiergelds in einem späteren Veranlagungszeitraum ist ebenfalls steuerlich wirksam, kann also steuermindernd geltend gemacht werden.
23. Jan, 10:45
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