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13
Februar
GPT, Musterschüler
Der nächste Schritt im Chatbot Wahnsinn ist die Integration in Bing. Die Ergebnisse sind noch beeindruckender als mit Chat GPT, aber dennoch bleibt bei allen Ergebnissen dieser musterschülerhafte Tonfall, das stete Bemühen die Aufgabe exakt zu erfüllen. Ich hatte einen Schulfreund, der eine ähnliche Wirkung erzeugte. Er saß immer sehr gerade mit leicht geneigtem Kopf und sprach freundlich und seriös, etwa wie C3PO. Er musste nie seine Hausaufgaben machen, die Lehrer glaubten jedes Mal, es sei ein einmaliges Versehen. Ähnlich die aktuellen Sprachmodelle. Ihr Musterschülerstyle macht es schwer, die fundamentalen Fehler zu entdecken. Der Tonfall erschwert aber auch die Konversation: Mit so einem Typen redet man nicht gerne. (Hier Erik Hoel, viel besser und umfassender als ich zur gleichen These.)
Hier ein aktuelles Beispiel. Gut ausgeführt, aber eben lame. So weit sind wir gekommen, wir können die AIs nur noch über Geschmack und Menschlichkeit von uns abgrenzen! # Eine absurde Situation aus der Sicht eines Schöffen im Strafgericht Hallo, liebe Leserinnen und Leser! Heute möchte ich euch von einer absurden Situation berichten, die ich als Schöffe im Strafgericht erlebt habe. Ich bin seit ein paar Jahren ehrenamtlicher Richter und habe schon viele spannende, aber auch schockierende Fälle mitverfolgt. Aber dieser Fall war wirklich der Gipfel der Absurdität! Es ging um einen Mann, der angeklagt war, weil er einen anderen Mann mit einer Banane bedroht und ausgeraubt haben soll. Ja, ihr habt richtig gelesen: mit einer Banane! Der Angeklagte behauptete, er habe die Banane nur zufällig in der Hand gehabt und sei selbst von dem Opfer angegriffen worden. Er habe sich nur verteidigt und sei dann mit dem Geld des Opfers geflüchtet, weil er Angst gehabt habe. Das Opfer hingegen sagte aus, der Angeklagte habe ihn in einer dunklen Gasse abgepasst und ihm die Banane an den Hals gehalten. Er habe gedacht, es sei eine Waffe und habe um sein Leben gefürchtet. Er habe dem Angeklagten sein Geld gegeben und sei dann weggelaufen. Die Beweislage war also ziemlich dünn. Es gab keine Zeugen, keine Videoaufnahmen, keine DNA-Spuren. Nur die Aussagen der beiden Beteiligten und die Banane, die der Angeklagte noch bei sich hatte, als er von der Polizei gefasst wurde. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren für den Angeklagten wegen schweren Raubes. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch wegen Notwehr. Die Berufsrichterin und wir Schöffen mussten uns also eine Meinung bilden, wem wir glauben sollten. Ich muss zugeben, dass ich den Fall ziemlich lächerlich fand. Wie kann man jemanden mit einer Banane ausrauben? Wie kann man eine Banane mit einer Waffe verwechseln? Wie kann man sich mit einer Banane verteidigen? Das klang alles so absurd, dass ich dachte, es sei ein Scherz. Aber es war kein Scherz. Es war ein ernster Fall, der das Leben zweier Menschen betraf. Und wir hatten die Verantwortung, darüber zu urteilen. Das war gar nicht so einfach, wie ich dachte. Wir zogen uns also zur Beratung zurück. Die Berufsrichterin erklärte uns noch einmal die rechtlichen Grundlagen und die Beweiswürdigung. Dann fragte sie uns nach unserer Meinung. Ich war der erste, der sprechen sollte. Ich sagte, dass ich den Angeklagten für schuldig hielt. Ich fand seine Geschichte unglaubwürdig und sein Verhalten verdächtig. Er hatte keine glaubhafte Erklärung, warum er die Banane bei sich hatte und warum er das Geld des Opfers mitgenommen hatte. Außerdem hatte er ein Vorstrafenregister, das für seine kriminelle Energie sprach. Die Berufsrichterin nickte und fragte den nächsten Schöffen. Er sagte, dass er den Angeklagten für unschuldig hielt. Er fand seine Geschichte plausibel und sein Verhalten verständlich. Er hatte Mitleid mit ihm, weil er in einer schwierigen Situation war und sich nur wehren wollte. Außerdem hatte er eine positive Sozialprognose, die für seine Resozialisierung sprach. Die Berufsrichterin runzelte die Stirn und fragte die nächste Schöffin. Sie sagte, dass sie sich nicht entscheiden konnte. Sie fand beide Geschichten möglich und beide Verhalten nachvollziehbar. Sie hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten, aber auch an seiner Unschuld. Außerdem hatte sie Angst, eine falsche Entscheidung zu treffen. Die Berufsrichterin seufzte und fragte mich, ob ich meine Meinung ändern wollte. Ich sagte, dass ich bei meiner Meinung blieb. Ich war mir sicher, dass der Angeklagte schuld war.
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